CDU

CDU-Vorschlag zu einheitlichen Beschlüssen für die Wahlperiode 2020/2025

12. 10.20

Die neue Wahlperiode startet am 1.11.2020 und beginnt mit der konstituierenden Ratssitzung am Mittwoch 04.11.2020 um 18:00 Uhr im Adlersaal Nieukerk.

Zu Beginn jeder Wahlperiode sind einige Entscheidungen zu treffen, die für die ganze Zeit gelten. Diese sind in der Gemeindeordnung grundlegend beschrieben, auch das Verfahren zum Beschluss. Seit sehr langer Zeit werden die Entscheidungen anhand eines von allen Fraktionen getragenen einheitlichen Vorschlages getroffen.

Es bestehen zukünftig 4 Fraktionen:

  • CDU 14 Ratsmitglieder
  • BVK, Bündnis90/Grüne die Grünen (im Weiteren Grüne genannt) und SPD jeweils 5 Ratsmitglieder

Als stärkste Fraktion hat die CDU die Initiative ergriffen und Folgendes vorgeschlagen:

  1. Stellvertretende Bürgermeister*innen
    Wir schlagen wie bisher Renate Fürtjes (CDU) als 1., Hermann Heinemann (SPD) als 2. Stellv. Bürgermeister*in vor.
    Gem. Gemeindeordnung erfolgt das Besetzungsrecht gem. dem d’Hondtschen Wahlverfahren. Danach hat die CDU das Besetzungsrecht für die ersten 2 stellv. Bürgermeister*innen. Da das Team Fürtjes/Heinemann in der Vergangenheit sehr gut funktioniert hat, möchten wir das fortsetzen.
  2. Ausschüsse
    1. Sachkundige Bürger*innen sind zugelassen.
      Damit besteht die Möglichkeit, echte Fachleute in Ausschüsse zu wählen. Politisch werden häufig Menschen eingesetzt, die in der Reserveliste an nächster Stelle stehen und vermutlich in der Wahlperiode als Ratsmitglieder nachrücken. Allerdings ist die Anzahl per Gesetz begrenzt. Und Ausschussvorsitzende müssen immer Ratsmitglieder sein.
      Im Gemeinderat sind sachkundige Bürger*innen nicht zulässig.
    2. Aus dem Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss wird der Umweltbereich in einen gesonderten Umweltausschuss ausgegliedert. Das soll die besondere Bedeutung von Umwelt-, Klima- und Naturschutz hervorheben. Alle anderen Ausschüsse bleiben wie bisher bestehen.
      Die CDU hatte in der letzten Wahlperiode die Stelle eines Klimaschutzmanagers durchgesetzt. Dessen Einstellung ist leider noch nicht erfolgt. Der Ausschuss wird diese Frau/diesen Mann aktiv begleiten.
      Ansonsten bestehen:
      – Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFWA). Vorsitzender ist immer der Bürgermeister, bei dessen Abwesenheit oder Befangenheit einer der unter 1. aufgeführten Stellvertreter. Pflicht per Gesetz.
      – Schul-, Kultur- und Sozialausschuss (SKS), befasst sich auch mit Sportangelegenheiten. Ist als Schulausschuss Pflicht.
      – Betriebsausschuss (Betrieb), befasst sich mit den gemeindlichen Betrieben für Wasser und Gas. Ist auch ein Pflichtausschuss.
      – Rechnungsprüfungsausschuss (RPA), Pflicht
      – Wahlausschuss, Pflicht. Vorsitzender ist der Wahlleiter, das ist meistens der Bürgermeister, es sei denn, er steht selbst zur Wahl.
      – Wahlprüfungsausschuss
    3. Die jetzigen Ausschüsse mit 9 Personen sowie der Umweltausschuss werden mit 11 Personen bestückt.
      Das sind der SKS, Betrieb, RPA und Wahlprüfungsausschuss. Die Besetzung ist per Gesetz durch das Verfahren Hare/Niemeyer vorgegeben. In der Besetzung zu 9 erhielte die schwächste Partei nur einen Sitz, das wäre die SPD. Da die Fraktionen BVK, Grüne und SPD im Rat gleich stark sind, ist Gerechtigkeit nur in der 11-er Lösung gewährleistet.
      Der HFWA und der Wahlausschuss bestehen außer dem Vorsitzenden aus 12 Personen, da sie grundsätzliche Bedeutung haben.
    4. Die CDU sitzt dem Bau- und Planungsausschuss und dem Umweltausschuss vor. Danach können die drei gleichen anderen Fraktionen sich für einen der 4 übrigen Ausschüsse bewerben. Die CDU schlägt vor, dass der Zugriff nach der Anzahl der Wählerstimmen erfolgt, das halten wir für fair. Dann würde die Reihenfolge Grüne/BVK/SPD lauten.
      Nach Gesetzeslage gilt entweder das Einigungsverfahren (das die CDU hiermit anstrebt) oder das Zugriffsverfahren. Kommt die Einigung nicht zustande, wird das Zugriffsverfahren nach d’Hondt angewandt.
      Wer Vorsitzende/r in einem Ausschuss ist, spielt bei Abstimmungen keine Rolle. Als Ansprechpartner externer Stellen ist er/sie aber regelmäßig vorrangig. Bei der Ausschussleitung muss er/sie allerdings neutral bleiben.