CDU

Vorgartensatzung und Förderung

27. 01.21

Wir haben am 27.1.2021 folgenden Antrag an den Bürgermeister gesandt:

Antrag: Vorgartensatzung und Förderrichtlinie für die Gemeinde Kerken

ein uns gegenüber häufig kommuniziertes Ärgernis ist die zunehmende Versiegelung und Verschotterung von Vorgärten. Was dem Hausbesitzer als „bequeme Lösung“ gegen möglicherweise aufwändige Gartenarbeit im wenig genutzten Vorgarten erscheint, hat zahlreiche ökologische Nachteile:

  • Verlust von Lebensraum: Jeder Quadratmeter Garten bietet einer Vielzahl von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen den von ihnen benötigten Lebensraum.
  • Verlust von Nahrung für höher in der Nahrungskette stehende Tiere: Sei es das Blatt für die Blattlaus und eben diese für den Marienkäfer oder der Regenwurm für die Amsel: Wo durch Versiegelung und Verschotterung Pflanzen keinen Lebensraum mehr haben, dort finden auch kleine und größere Tiere keine Nahrung mehr und wandern oder sterben ab.
  • Insektensterben: Ohne Insektenbestäubung kann eine Produktion zahlreicher Lebensmittel nicht mehr stattfinden. Die fehlenden Nahrungsquellen eines Steingartens führen zu einem weiteren Rückgang der Insektenzahl.
  • Bodenschädigung: Durch Versiegelung vertrocknet und verödet der Boden darunter. Auch Verschotterung verdichtet durch das hohe Gewicht den Boden langfristig. Somit kann Regenwasser nicht mehr in den Boden eindringen und läuft in das Kanalnetz.
  • Mikroklima: An heißen Sommertagen heizen sich Stein- und Schottergärten wesentlich stärker auf als Pflanzengärten, da diese durch pflanzliche Verdunstung kühlen und Schatten spenden.

Wir beantragen daher die Erstellung einer Vorgartensatzung. Zur Unterstützung beantragen wir, eine Förderrichtlinie zu erarbeiten. Durch diese sollen Eigentümer, die ihre Vorgärten von verschotterten oder versiegelten zu naturnahen Vorgärten umgestalten, Fördermittel erhalten können.

Eine Vorgartensatzung, die eine übermäßige Versiegelung und Verschotterung untersagt, ist laut § 86 BauO NRW zulässig. Somit können Kommunen Vorschriften erlassen, die gewisse Vorgartengestaltungen untersagen. Diese sollen gelten für alle Neubauten mit Vorgärten sowie die Neugestaltung bestehender Vorgärten im Gemeindegebiet.

Die Signalwirkung, die von einer Vorgartensatzung im beschriebenen Sinne ausgeht, kann auch langfristig zum Umdenken einiger „Steingartenbesitzer“ führen. Das soll durch die Förderung weiter unterstützt werden.

Wir wünschen auch, dass regelmäßig daran erinnert wird.

Ergebnis:
Umweltausschuss 02.03.2021: Auftrag an die Verwaltung einstimmig erteilt.
Gemeinderat 24.03.2021: Auftrag an die Verwaltung einstimmig erteilt.