CDU

Fragwürdiges Verhalten bei Antragstellung

09. 07.20

In der letzten Ratssitzung beantragte die BVK, einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt „Aufhebung des Bebauungsplanes Wochenendhausgebiet Eyller See“ einzufügen und den entsprechenden Beschluss zu fassen. Eine Unterlage für die Ratsmitglieder lag nicht vor.

Der Bürgermeister machte klar, dass ein entsprechender Antrag mindestens 20 Tage vor der Sitzung bei ihm vorliegen musste. Entsprechend wurde der Antrag gegen die Stimmen der BVK abgelehnt.

Ein Bebauungsplan ist ein aufwendiger Akt mit vielen rechtlichen Hürden. Ein Beschluss dazu, sei es Aufstellung, Änderung oder Aufhebung hat viele Voraussetzungen. Unter anderem ist rechtliche Prüfung bzgl. Flächennutzungsplan und höherrangiger Planung erforderlich. Der Rat, und üblicherweise auch der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss, erhalten von der Verwaltung aussagekräftige Unterlagen, die ggfs. mit Kreis oder Bezirksregierung vorabgestimmt sind.

Die CDU-Fraktion hält einen Beschluss ohne Unterlagen und entsprechende Prüfungen für nicht möglich. Und sie hält eine entsprechende sehr kurzfristige Antragstellung durch die BVK für sehr fragwürdig und populistisch.