CDU

Wochenendhausgebiet Eyller See: Endlich Rückkehr zur sachlichen und wahrheitsmäßigen Diskussion

15. 07.20

Das Thema „Wochenendhausgebiet Eyller See“ wird im Rat der Gemeinde Kerken seit über zwei Jahren immer wieder mal beraten und diskutiert, so auch am 24.6.2020. Anders als von der BVK und einigen Bewohnern des Gebiets behauptet (sh. auch Offener Leserbrief der Wohnpark Eyller See e.V. in den Niederrhein Nachrichten vom 04.07.), haben sich CDU und SPD von Anfang an im Interesse aller Anwohner (– gemeinsam mit dem Bürgermeister/der Verwaltung–) sowohl für ein Dauerwohnrecht als auch für die Umwidmung in ein Allgemeines Wohngebiet eingesetzt. Das dokumentieren mehrere einstimmige Ratsbeschlüsse mit entsprechenden Anfragen an die Bezirksregierung Düsseldorf.
Bei der Ratssitzung am 24.06.2020 präsentierte die BVK-Fraktion plötzlich einen Antrag zur Aufhebung des Bebauungsplanes in dem Wochenendhausgebiet (s. Protokoll der Ratssitzung vom 24.6.2020). Bürgermeister Möcking musste die BVK darüber aufklären, dass er den Antrag nicht zulassen könne, weil dieser mindestens 20 Tage vor der Sitzung einzureichen sei. Die Begründung der BVK für ihren (angeblich) notwendigen Eil-Antrag lautet wie folgt:
a) Der Regionalrat hätte in seiner Sitzung am 18.6. dem Rat der Gemeinde Kerken empfohlen, den Bebauungsplan aufzuheben, weil
b) der Regionalrat in seiner Sitzung im September dann weitere Schritte für die Bewohner des Wochenendhausgebiets einleiten wolle.
Nach intensiven Recherchen und zuverlässigen Informationen von CDU und SPD stellt sich der wahrheitsgemäße Sachverhalt wie folgt dar:
Zu a) Am 18.6.2020 gab es keine Sitzung des Regionalrates. Tatsächlich traf sich an diesem Tag lediglich der Planungsausschuss. Zudem stand das Thema „Wochenendhausgebiet Eyller See“ überhaupt nicht auf der Tagesordnung. Unter den Berichten der Verwaltung wurde über das Thema „Dauerwohnrecht“ informiert.
Zu b) Auch wurde keine Empfehlung des Planungsausschusses zur Aufhebung des Bebauungsplanes gegeben. Ein Vertreter der Bezirksregierung berichtete über die rechtliche und planerische Situation. In diesem Bericht und in der anschließenden Diskussion wurde klargestellt, dass eine Möglichkeit zur Legalisierung des Dauerwohnrechtes nach derzeitigem Recht nicht besteht. Vielmehr wurde durch ein Mitglied des Ausschusses die Bezirksregierung Düsseldorf „nur“ gebeten, den aktuellen rechtlichen Sachverhalt in der kommenden Sitzung des Planungsausschusses noch einmal darzustellen.
Somit stimmt auch die Aussage des BVK-Antrages nicht, der Regionalrat wolle nach Aufhebungsbeschluss des Bebauungsplanes weitere Schritte zur Änderung des Regionalplanes einleiten.
CDU und SPD appellieren daher dringend an die BVK, zu einer sachlichen und den wirklichen Tatsachen entsprechenden Behandlung dieses Themas zurückzukehren und den Bewohnern des Wochenendhausgebietes nicht unentwegt unbegründete Hoffnungen auf eine schnelle Änderung der gültigen Rechtslage zu suggerieren.