CDU

Baumaßnahme Kleine Bleiche, was passiert hier?

20. 03.19

Sehr emotional ging es in der letzten Rats- sowie Bau-, Umwelt- und Planungs-Auschuss-Sitzung seitens einiger Bürger und Ratsmitglieder zu. Architekt Lars Schroers, der in der Nachbarschaft wohnt und auch sein Architekturbüro betreibt, möchte auf dem Gelände einer früheren Fabrik Ecke „Kleine Bleiche“/gegenüber “Beginenweg“ vier Mehrfamilienhäuser (je 5 Wohnungen) bauen. In der Ausschuss-Sitzung war auch der Eigentümer anwesend. Er wohnt dort und ist selbstverständlich an einer optisch schönen Lösung interessiert.

Grundlage seitens des Landes ist die Landesbauordnung, seitens der Gemeinde der Bebauungsplan und die dazu gehörige Gestaltungssatzung.

Im Bebauungsplan (BP) steht u.a., dass das Gelände Mischgebiet ist, und Häuser mit 2 Etagen gebaut werden dürfen. Andere Vorschriften diesbezüglich sind an dieser Stelle nicht relevant.

Die Gestaltungssatzung sieht u.a. vor, dass ein 2-geschossiges Gebäude höchsten 10,40 m hoch sein darf. Die Dachform muss Sattel- oder Walmdach sein, eine Dachneigung ist nicht vorgeschrieben. Ausnahmen sind zulässig. Außerdem ist das Außenmaterial vorgeschrieben, doch auch hier sind Ausnahmen zulässig.

Die diesen BP betreffende Landesbauordnung sieht vor, dass auf die 2 Geschosse ein Staffelgeschoss gesetzt werden darf. Staffelgeschoss ist eine zusätzliche Etage mit geraden Wänden, die nicht mehr als 66,6 % der Fläche des darunter liegenden Geschosses einnimmt. Der Rest der Fläche wird üblicherweise eine Hochterasse sein. Dachform, Gesamthöhe und Material richten sich trotzdem nach der Gestaltungssatzung.

Soweit könnten vorgesehene Häuser gebaut werden, ohne dass jemand das verhindern kann. Vielmehr könnten über Ausnahmeregelungen Flachdächer sowie abweichende Materialien (z.B. Kunststoffplatten, Holz) genutzt werden. Übrigens sieht das alte Recht vor, dass je Wohneinheit nur eine Auto-Stellfläche genutzt vorgesehen wird.

 Der beantragende Architekt möchte nach dem ab 1.1.2019 geltenden Recht bauen. Die einzige Änderung, die hier relvant ist, erlaubt Staffelgeschosse statt 66,6 % jetzt 75 % der Fläche der darunter liegenden Wohnungen groß sein können. Das ist nach Einschätzung der CDU keine erhebliche Änderung. Alle anderen Bedingungen bleiben gleich. Seitens einiger Bürger und Ratsmitglieder werden die Staffelgeschosse in Frage gestellt. Zur Klarstellung: nur die Anwendung neuen Rechtes steht zur Abstimmung, nicht Staffelschoss oder Schrägdach, nicht Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser, nicht Firma oder Wohngebäude.

Der Architekt hat sein Vorhaben erläutert und sogar ein 3-D-Modell erstellt. Für die drei an der Straße liegenden Häuser hatte er zusätzlich in einer Planung ein Schrägdach dargestellt. Der CDU-Fraktion hat das allerdings nicht gefallen.

 Die CDU legt Wert darauf, dass

  • statt 1 jetzt 1,5 Stellplätze je Wohneinheit bereit gestellt werden. Das hat der Architekt zugesagt. Warum nur 1,5 und nicht „mindestens 2“, wie teilweise gefordert wird. Erfahrungsgemäß hat nicht jede Partei 2 PKW. In einem ähnlich gelagerten Fall wurde ermittelt, dass 44 % der Mieter ein Zweitfahrzeug unterhalten. Übrigens: bei Einfamilienhäusern stehen häufig 2 Plätze zur Verfügung: Garage und Vorplatz dazu. Trotzdem stellen die Eigentümer ihre Fahrzeuge am Straßenrand ab. Würde man das berücksichtigen, müsste man je Wohneinheit 4 Stellplätze vorsehen. Ist das realistisch? Und noch etwas: Die Verwaltung ist beauftragt, eine Satzung zur Thematik Stellplätze nach neuem Recht zu schaffen. Das wird allerdings aus Gründen fehlender Muster und personeller Probleme der Bauabteilung noch längere Zeit in Anspruch nehmen.
    Behauptet wurde, dass 4 Parkplätze im öffentlichen Raum wegfallen. Das ist richtig. Allerdings ist die Parkplatzsituation an dieser Stelle entspannt. Und wenn jeder Nachbar seine Stellplätze statt Straßenstellplätze nutzt, besteht überhaupt kein Problem.
  • das Baumaterial niederrheinisch, aber modern ist. Das bedeutet in erster Linie Klinker, zusätzliche Materialen in untergeordneten Mengen sind zulässig.
  • für das im Hintergrund liegende Gebäude ein Flachdach zulässig ist. Für die an der Straßenseite liegenden Gebäude wird es kein Flachdach geben.

Wir sind davon überzeugt, einen in diese Wohngegend passende Bebauung zu bekommen. Der dort wohnende Architekt legt Wert darauf, in schöner Umgebung zu leben und zu arbeiten.

Übrigens: sollte das nicht zustande kommen, kann dieser oder ein ein anderer Investor und Architekt (der möglicherweise nicht aus Kerken kommt) im Rahmen der oben dargestellten Vorschriften bauen, ohne jemanden zu fragen. Also Staffelgeschoss, nur ein Stellplatz und möglicherweise eher häßlich. Auch könnte statt Wohnbebauung auch ein kleines Werk dort errichtet werden. Niemand kann das verhindern, niemand wird gefragt.