CDU

Ergebnis Gemeinderat

04. 05.22

Der Kerkener Gemeinderat hatte nur ein Thema zu besprechen, die Denkmalbereichssatzungen für Aldekerk und Nieukerk. In der Ratssitzung am 16.2. waren beide Verfahren zur Erstellung der Satzungen abgelehnt worden. Hintergrund war eine kurz zuvor bekanntgewordene Problematik, dass der Kerkener Gemeinderat wenig zu melden hatte, das Verfahren nicht wirklich im Griff hatte.

Nun hat der Kreis Kleve eine Anordnung erlassen, nachdem der Rat bis zum 15.7. die Satzungen erlassen müsse, ansonsten werden die Satzungen als Anordnungen gültig. Ersatzweise kann die Gemeinde gegen die Anordnung klagen. Verstärkt wurde die Anordnung des Kreises durch eine eine Order zum sofortigen Vollzug.

Zwischen den einzelnen Fraktionen und in diesen wurde nun heftig diskutiert, wie es weiter gehen sollte. Der Bürgermeister hat für die heutige Sitzung die alten Vorlagen wieder eingebracht, wollte also die Verfahren starten.

Zur Entspannung des Verfahrens brachte die CDU folgenden Beschlussvorschalg ein:

  • Wir stehen der Denkmalbereichssatzung weiterhin positiv gegenüber. Allerdings sehen wir die weiten Grenzen des Bereiches kritisch.
  • Wir beauftragen den Bürgermeister, ein informelles Verfahren (hier wurde durch den Bürgermeister eine juristisch richtige Formulierung vorgeschlagen und auch allgemein akzeptiert) zur Erstellung einer Denkmalschutzbereichssatzung zu starten. Das beinhaltet einerseits Bürgerinformation und Bürgeranregungen, andererseits Nachholen der im Bescheid des Kreises Kleve fälschlicherweise benannten Workshops unter Beteiligung der Politik zur Anpassung der Grenzen des Bereiches.
  • Anschließend leiten wir auf Basis der dann gefundenen Lösung das Verfahren wie gesetzlich vorgeschrieben unverzüglich ein.
  • Insofern beauftragen wir den Bürgermeister, den Kreis zur Zurücknahme der Verfügung zu bewegen. Denn wir wollen zügig arbeiten, aber nicht einem unverhältnismäßigem Druck ausgesetzt zu sein. Das gilt selbstverständlich auch für den sofortigen Vollzug, für den es (außer der neuen Gesetzgebung ab 1.6.2022) aus unserer Sicht keinen Grund gibt.

Was wollen wir erreichen? Wir wollen nicht eine Denkmalbereichssatzung erlassen, die dann an vielen Stellen korrigiert werden sollte. Vielmehr haben wir auch eigene Gedanken zur Bereinigung. Außerdem wollen wir an der Erstellung der Satzung im Vorfeld beteiligt sein.

Was wir garnicht nachvollziehen können ist die Anordnung des sofortigen Verzuges. Wir können keine Gefahr erkennen, wenn das Verfahren noch einige Monate läuft, dafür aber vernünftig abgeschlossen wird.

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag mit 5 Gegenstimmen.

Übrigens zeigten die Fragen einiger Bürger, dass es viele Falschinformationen gibt. Dafür ist die offene Bürgerinformation sinnvoll. So fragte eine Bürgerin, warum sie nicht darüber informiert worden sei, dass ihr Haus in diesem Zusammenhang zum Denkmal wird. Klar ist, dass nur jetzt schon denkmalgeschützte Häuser Denkmäler bleiben, alle anderen bleiben unberührt.

Nachlesen können Sie die offizielle Version im Ratsinformationssystem der Gemeinde Kerken.